Nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben müssen Vorhaben und Planungen, die Flächen in der freien Landschaft beansprucht, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Natur und Landschaft und/oder die Umwelt beurteilt werden. Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung der Schutzgüter nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Baugesetzbuch (BauGB) oder dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) erarbeiten wir die erforderlichen Fachbeiträge wie
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Studien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVS)
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Studien zur strategischen Umweltprüfungen (SUP)
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Studien zur FFH-Verträglichkeit (FFH-VS)
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Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
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Umweltberichte zu Bebauungsplänen nach BauGB
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Studien zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP)
Wir bilanzieren in den Genehmigungsverfahren nicht nur Eingriffe und planen rechtskonforme Kompensationsmaßnahmen, sondern erarbeiten ebenso
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Ökokonten / Maßnahmenpools nach dem BNatSchG / BauGB
Als naturschutzfachliche Grundlage für alle erheblichen Planungen erstellen wir im Auftrag von Landkreisen, Städten und Gemeinden
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Landschaftsrahmenpläne
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Landschaftspläne