Nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben müssen Vorhaben und Planungen, die Flächen in der freien Landschaft beansprucht, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Natur und Landschaft und/oder die Umwelt beurteilt werden. Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung der Schutzgüter nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Baugesetzbuch (BauGB) oder dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) erarbeiten wir die erforderlichen Fachbeiträge wie

  • Studien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVS)
  • Studien zur strategischen Umweltprüfungen (SUP)
  • Studien zur FFH-Verträglichkeit (FFH-VS)
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
  • Umweltberichte zu Bebauungsplänen nach BauGB
  • Studien zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP)

Wir bilanzieren in den Genehmigungsverfahren  nicht nur Eingriffe und planen rechtskonforme Kompensationsmaßnahmen, sondern erarbeiten ebenso

  • Ökokonten / Maßnahmenpools nach dem BNatSchG / BauGB

Als naturschutzfachliche Grundlage für alle erheblichen Planungen erstellen wir im Auftrag von Landkreisen, Städten und Gemeinden

  • Landschaftsrahmenpläne
  • Landschaftspläne